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1346: Erste Erwähnung von Reichenhain

Im Jahr 1346 wird Reichenhain in der Kirchenmatrikel des Bistums Meißen als Kirchspiel der sedes (Kirchenkreis) Stollberg als "Reichenhayn" erwähnt.

Mit der Gründung der Mark Meißen 928/29 und des Bistums Meißen 968 wurde die weltliche und die kirchliche Verwaltungseinheit für die ehemals von Slawen bewohnten Gebiete eingerichtet. Schon damals wurden statistische Angaben über die besiedelten Gebiete angefertigt. Sie dienten wie heute der Steuerschätzung. Und so erfolgte die erste bekannte urkundliche Erwähnung von Reichenhain 1346 in der Matrikel (Auflistung) des Bistums Meißen. Darin wird in der "sedes" (Gebiet) Stolberg das "ecclesia ibidem" (die Kirche all hier) Reichenhayn neben Newkirch, Borckersdorff, Erlebach, Jansdorff, Dorff Schwenitz, Hormsdorff, Dorf Kempnitz, Thalheym und Harthe erwähnt. Es kann aus der Urkunde, die nur noch in Abschriften existiert, geschlussfolgert werden, dass 1346 Reichenhain (weitere Ortsnamenformen laut Digitalem Historischem Ortsverzeichnis http://hov.isgv.de: Richenheym, Reichenheim, Reichenheynn) als Siedlung schon bestanden haben muss, denn zu einer Kirche gehörte meistens auch ein Ort. 

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